Schlosserei Waitschacher Foto

AGB

01. Angebote

Unsere Angebote sind unverbindlich und haben 4 Wochen ab Ausstellungsdatum Gültigkeit. Amtliche Lohn- u. Materialpreiserhöhungen werden anteilmäßig in Anrechnung angebracht. Sämtliche technischen Unterlagen bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers. Angebote snd als Gesamtkalkulation zu verstehen. Bei Bestellung von Einzelpositionen ist mit Preisänderung (Aufzahlung) zu rechnen.

02. Lieferung

Die angegebenen Lieferzeiten sind annähernd und für uns unverbindlich, wir können daher bei Lieferüberschreitungen in keiner Art für den entstehenden Schaden haftbar gemacht werden. Die Lieferzeit kann nicht gehalten werden, wenn der Auftraggeber nachträglich Änderungen vornimmt. Dem Auftragnehmer bleibt es unbenommen, seiner Lieferverpflichtung zu versagen, wenn diese durch höhere Gewalt, durch Btriebstörungen, durch Transport, bei Arbeitseinstellungen, Aussperrungen, Ein-u.Ausfuhrverboten, nicht möglich ist. In diesen Fällen ist der Auftragnehmer zum Rücktritt vom Vertrag, auch teilweise befugt. Verspätete Ablieferung berechtigt den Besteller unbeschadet der Verzögerungsursache weder zur Aufhebung des Auftrages, noch zur Beanspruchung eines Schadenersatzes.

03. Montagen

Bei Montagen ohne vorhandenen Waagriss wird nach den gegebenen Mauerlichten, ohne Rücksicht auf Waaggleichheit montiert. Verputzarbeiten werden ohne Angleichung an die bestehende Fassadenputzstruktur und- farbe ausgefürt. Überstehende Schaumreste werden vom Bauherrn bzw. Besteller entfernt.

Leitungen

Leitungen die nicht sichtbar verlaufen, müssen vor Arbeitsbeginn unseren Monteuren bekanntgegeben werden. Andernfalls übernehmen wir keinen Schadenersatz durch Beschädigung.

Entsorgung

Wenn nicht anders vereinbart, gehen Verpackungen in das Eigentum des Auftraggebers über und sind ebenso wie demontierte Bauteile und Baurestmassen von ihm zu entsorgen.

04. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind zahlbar nach Erhalt der Rechnung netto Kassa ohne jeden Abzug, wenn nicht andere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart sind. Ungerechtfertigte Skontoabzüge werden zurückgefordert.

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen, auch nicht wegen Beanstandungen. Werden Zahlungsbedingungen nicht eingehalten, so gilt als vereinbart, daß alle Forderungen ohne Rücksicht auf hereingenommene Wechsel sofort in bar zur Zahlung fällig werden. Der Auftraggeber befindet sich grundsätzlich auch ohne Mahnung in Verzug. Er ist verpflichtet für alle Forderungen geeignete Sicherheit zu stellen.

Bei Überschreitung der Zahlungsfristen wird, ohne daß es einer Inverzugsetzung bedarf, ein Verzugsinssatz in Höhe von 12 % p.a. verrechnet.

05. Haftung und Gewährleistung

Technische Ratschläge, Mengen- und Massaufnahmen sowie Empfehlunge des Auftragnehmers erfolgen grundsätzlich unverbindlich, zudem behalten wir uns geringe Massänderungen aus produktionstechnischen Gründen vor, eine Haftung insoweit ist ausgeschlossen. Beanstandungen sind unbeschadet einer früheren gesetzlichen Rügepflicht unverzüglich nach Erstellung der Abweichungen, spätestens aber 2 Wochen nach Empfang der Ware schriftlich geltend zu machen.

Umbeschadet einer früheren Verjährung verjahren Gewährleistungsanspüche vier Wochen nach Zurückweisung der Mängelrüge durch den Auftragnehmer. Eine Verzichtserklärung des Auftragnehmers auf die Einhaltung dieser Vertragsbestimmungen bedarf schriftlicher Form.

Wenn sich eine Beanstandung als begründet erweist, wird kostenlos Ersatz/ Ausbesserung geleistet. Weitergehende Ansprüche wie Wandlung, Minderung, Vergütung von unmittelbaren oder mittelbaren Schäden, entgangener Gewinn, Erstattung von bezahlten Vertragsstrafen Arbeitslöhnen usw. sind ausgeschlossen. Aus Mangelhaften Leistungen können keine Rechte bezüglich der übringen Teillieferungen abgeleistet werden.

Der Auftragnehmer kann die Ersatzleistung verweigern, solange der Besteller nicht sämtliche aus allen bisherigen beiderseitigen Geschäftsverbindungen herrührenden Verpflichtungen erfüllt hat.

Beschränkungen des Leistungsumfanges (Leistungsbeschreibung)

Bei behälfsmässigen instandsätzungen ist mit einer sehr beschrängten Haltbarkeit zu rechnen. Bei eloxierten und beschichteten Materialien sind unterschiede in den Farmnuancen nicht ausgeschlossen. Die Haltbarkeit von Schlössern, Antrieben, Schliesseinrichtungen und dgl. richtet sich nach dem jeweiligen Stand der Technik. Schutzanstriche halten 3 Monate.

06. Sonstiges

Einkaufsbedingungen des Auftraggebers gelten nur als vom Auftragnehmer anerkannt, wenn hierbei ausrücklich schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Stillschweigen seitens des Auftragnehmers gegenüber den Einkaufsbedingungen des Auftraggebers gilt in keinem Falle als Anerkennung oder Zustimmung.

Telegrafisch oder telefonisch übermittelte Aufträge werden nur auf Gefahr des Auftraggebers angenommen. Für technische Auskünfte und Empfehlungen wird keine Haftung übernommen. Massangaben des Auftraggebers vom Auftragnehmer nicht überprüft.

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auch dann Vertragsinhalt, wenn sie vom Auftraggeber stillschweigend zur Kenntnis genommen werden.

07. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt anfallenden Zinsen unser uneingeshränktes, verlängertes Eigentum. Sie darf daher weder veräussert noch verpfändet oder als Sicherstellung verwendet werden.

08. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist für beide Teile Wien.

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